Wichtige Fragestellungen zum Thema Gewaltschutz

Gewaltschutz

Hilfe! Mein/e Partner/in oder Exfreund/in bedroht mich, verfolgt mich, lässt mich nicht in Ruhe. Was kann ich tun?

In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass wir bei Gericht Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz für Sie stellen oder, falls erforderlich, auch Strafanzeige bei der Polizei.

Um welche Straftatbestände geht es?

Häufig spielen Körperverletzung und Nötigung eine Rolle.

Wer muss die Wohnung verlassen?

Diejenige Person, von der die Gewalt ausgeht, kann polizeilich der Wohnung verwiesen werden. Das Opfer häuslicher Gewalt kann in der Wohnung bleiben.

Bei weiteren Fragen zu diesem sensiblen Thema kontaktieren sie uns bitte. Ihre Scheidungsanwältin Ute Maurer steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.