Infos zur Fachanwaltsordnung

Fachanwaltsordnung

Rechtsanwältin Ute Maurer und Rechtsanwalt Stefan Müller führen neben der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ die Zusatzbezeichnung „Fachanwältin“ bzw. „Fachanwalt“.

Gemäß § 2 der Fachanwaltsordnung hat der Rechtsanwalt für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische und praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Fachanwaltsordnung.

Selbstverständlich muss ein Fachanwalt sich auch fortbilden. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung muss der Anwalt der Rechtsanwaltskammer nachweisen.