Kosten und Gebühren

Kosten und Gebühren

Was kostet eine erste Beratung?

Die Rechtsanwaltsgebühren für einen Verbraucher sind nach dem Gesetz für ein erstes Beratungsgespräch auf höchstens 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer beschränkt.

Bitte erkundigen Sie sich unverbindlich dazu bei unserem Sekretariat.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so empfiehlt es sich dort vorher nachzufragen, ob und welche Kosten übernommen werden.

Im Regelfall ist eine Beratung in Familiensachen mitversichert, genaue Auskünfte darüber erhalten Sie aber von Ihrer jeweiligen Rechtsschutzversicherung. Es kommt nämlich z.B. auch darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist und wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben und wer Versicherungsnehmer ist.

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und gar nichts bezahlen kann und auch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann bei dem Amtsgericht an seinem Wohnsitz vorsprechen und einen Berechtigungsschein für anwaltliche Beratungshilfe beantragen.

Was kostet eine Ehescheidung?

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat.

In § 43 FamGKG ist geregelt, dass der Verfahrenswert in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens-und Einkommensverhältnisse der Ehegatten nach Ermessen zu bestimmen ist. Der Wert darf nicht unter 3.000,00 € und nicht über 1 Million € angenommen werden.

Für die Einkommensverhältnisse ist das in 3 Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.

Was kann ich tun, wenn ich gar nichts bezahlen kann, oder den Betrag nicht auf einmal bezahlen kann?

In einem solchen Fall besteht natürlich trotzdem die Möglichkeit sich scheiden zu lassen.

Es kann dann bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.